Das Jedermannsrecht (Allemansrätt) in Schweden

In Schweden gibt es, wie in einigen anderen Ländern, das sogenannte Allemansrätt, das nicht offiziell verbriefte Jedermannsrecht, das bedeutet, dass Jedermann Zugang zur Natur haben soll und auch von den Früchten der Natur profitieren darf. Dieses überlieferte Recht, das in keinem Gesetzbuch zu finden ist, hat jedoch gewisse Grenzen, denn dieses unverbriefte Recht bedeutet auch, dass Jedermann die Natur respektieren muss, ihr keinen Schaden zufügen darf und dass Jedermann auch Privateigentum und Gesetze, die das Allemansrätt einschränken, zu respektieren hat.

Das Jedermannsrecht in Schweden
Foto: Herbert Kårlin

Autos, Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen
 
Die wichtigste Einschränkung des schwedischen Jedermannrechts betrifft bereits Fahrzeuge, denn für Autos, Motorräder, Wohnwagen und Wohnmobile gilt das Allemansrätt nicht. Diese Fahrzeuge oder auch der Wohnwagen dürfen nur an offiziell markierten Stellen gemäß Straßenverkehrsordnung benutzt werden und auch nur an den entsprechenden Stellen geparkt werden. Wer daher mit dem Auto unterwegs ist, kann sein Auto an einem offiziellen Parkplatz stehen lassen und sich dann zu Fuß auf die Suche nach einem Zeltplatz machen, nicht aber sein Auto oder Motorrad irgendwo im Wald oder am Strand neben seinem Zelt parken. Das Schlafen in Wohnmobilen an Parkplätzen und Rastplätzen ist in fast ganz Schweden verboten und wird von einigen Städten lediglich toleriert. Das Gesetz macht hier einen Unterschied zwischen "parken" und "campen". Unerlaubtes Campen kann in Schweden die Urlaubskasse sehr deutlich belasten.
 
Naturschutz
 
Die Grundregel des Jedermannrechts bedeutet auch die Natur in vollem Umfang zu schützen. Es ist daher verboten Neupflanzungen zu betreten oder dort zu zelten. Während das Pflücken von Beeren erlaubt ist, ist es verboten die Pflanzen abzureißen oder mitzunehmen. Es dürfen auch keine Äste abgebrochen werden oder Eicheln, Nüsse oder Kastanien vom Baum gepflückt werden, denn das Allemansrätt sagt nur, dass man sich in der Natur bewegen darf, Beeren essen darf und dort jeweils für eine Nacht (in Ausnahmefällen zwei Nächte) ein Zelt aufstellen darf.
 
Pferd und Mountainbike
 
Wer mit einem Pferd, einem Mountainbike oder einem Fahrrad unterwegs ist, muss auch Wanderwege, Motionsspuren und andere Wege unbeschadet lassen, darf sie also, mit anderen Worten, nicht benutzen, denn alles, was für andere Personen deren Allemansrätt einschränkt, ist nicht erlaubt. Gerade Reiter und Mountainbikfahrer müssen daher besondere Vorsicht in der Natur walten lassen oder müssen mit sehr empfindlichen Strafen rechnen.
 
Zäune und Privatbesitz
 
Es dürfen weder Umzäunungen überklettert werden und private Grundstücke, zum Beispiel auch die Umgebung von Stugor, kleinen Sommerhäuschen, müssen respektiert werden. Bewohner der kleinsten Stuga dürfen durch Wanderer oder Zelter nicht in ihrem Privatleben gestört werden. Sollte sich ein Wohnhaus in der Nähe des gewünschten Zeltplatzes befinden, so muss der Eigentümer des Grundstücks um Erlaubnis gefragt werden.
 
Schutzgebiete
 
In Naturschutzgebieten ist das Jedermannsrecht ebenfalls meist aufgehoben oder sehr eingeschränkt. Dies wird in der Regel durch einen weißen Stern auf blauem Grund kenntlich gemacht. Auch Biotopsschutzgebiete oder der 100 Meter breite Küstenstreifen können vom Allemansrätt ausgenommen sein. Es ist daher sinnvoll sich eine gute Karte zu beschaffen in der alle Schutzgebiete gekennzeichnet sind und sich auch die Beschilderung in einem Gebiet genau anzusehen.
 
Zelten für eine Nacht
 
Das Jedermannsrechts besagt auch, dass ein Zelt jeweils für eine Nacht in freier Natur aufgestellt werden darf. Hierbei muss man jedoch ebenfalls Abstand von Häusern halten und keinerlei landwirschaftlich genutzte Fläche benutzen. Das Zelt muss also im Wald, auf Sand oder einer Wiese aufgestellt werden. Wohnwagen und Wohnmobile fallen nicht unter das Allemansrätt und die Besitzer dieser Gefährte können es auch nicht für sich beanspruchen.
 
Feuer in der Natur
 
Feuer darf in der freien Natur nicht ohne Genehmigung entfacht werden. In Schweden findet man jedoch an den meisten Seen, Teichen oder Picknickgebieten gesicherte Feuerstellen, die von Jedermann benutzt werden dürfen. Es ist dabei selbstverständlich, dass ein Feuer nach Gebrauch auch wieder vollständig gelöscht wird. Wer einen Brand verursacht, wird dafür zur Verantwortung gezogen.
 
Boote und Allemansrätt
 
Das Allemansrätt gilt auch für motorlose Boote, wobei auch das Baden, außer an ausgezeichneten Schutzgebieten, überall in Schweden erlaubt ist. Ein Boot darf überall, ebenfalls nur außerhalb von Schutzgebieten, anlegen, auch an fremden Bootsstegen, solange der Besitzer des Steges dabei in keiner Weise behindert wird. Für Motorboote gelten einige Einschränkungen, wobei Wasserscooter nicht in das Allemansrätt eingehen.
 
Pilze, Beeren und äste
 
Nach dem Jedermannsrecht darf jeder in der Natur Pilze sammeln, Beeren pflücken, am Boden liegende Äste benutzen und auch Blumen pflücken, wobei sich das Blumenpflücken jedoch auf die nicht geschützten Arten begrenzt. Alle schwedischen Orchideen stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gepflückt werden. Alle Pflanzen müssen an ihrem Standort bleiben. Früchte wie Eicheln, Nüsse, Kastanien und ähnliches dürfen nicht ohne Genehmigung des Besitzers gepflückt werden.
 
Abfall
 
Abfall darf in keinem Fall in der Natur gelassen werden, sondern muss bis zur nächsten öffentlichen Mülltonne oder der entsprechenden Abfallsammlung mitgenommen werden, was eigentlich eine Selbverständlichkeit sein sollte, da man sich bei der Nutzung des Jedermannsrechts immer auf privatem Grund befindet.
 
Hunde
 
Hunde müssen in der Natur immer unter Aufsicht sein, die es garantiert, dass sie keine Wildtiere verfolgen können. Zwischen dem 1. März und dem 20. August müssen Hunde in der Natur grundsätzlich an der Leine gehalten werden, da freilaufende Hunde sonst von jedem Jäger erlegt werden dürfen.
 
Jagen und Fischen
 
Das Jagen und Fischen fällt nicht unter das Allemansrätt und bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Lediglich an den fünf größten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren, Storsjön) und an der Hochseeküste ist das Angeln auch ohne Angelschein erlaubt. An der nordländischen Küste ist auch das Angeln eingeschränkt. Hier darf ohne entsprechende Genehmigung kein Lachs an LAnd gezogen werden.